Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Die Mineralölwirtschaft und insb. die Entwicklung der Preise für Kraftstoffe und andere Mineralölprodukte stehen für das Bundeskartellamt stets im Fokus.

Um den Handel mit Kraftstoffen laufend zu beobachten, wurde daher im Jahr 2013 die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) im Bundeskartellamt eingerichtet. Inzwischen bezieht sich der Beobachtungsauftrag auf die Wertschöpfungsstufen der Herstellung von und des Handels mit Kraftstoffen und wurde damit auf die Raffinerie- und Großhandelsebene erweitert.

Zapfsäule drei Tankrüsseln
Quelle:AdobeStock/Taechit

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Funktion der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich jederzeit über die aktuellen Kraftstoffpreise an allen Tankstellen in Deutschland zu informieren.

Auto wird getankt
Quelle:AdobeStock/Sandor Jackal

Kraftstoffpreise vergleichen

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhält von den Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreibern die Preisdaten für die Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel. Diese Daten werden an sog. Verbraucher-Informationsdienste weitergegeben, die Verbraucherinnen und Verbraucher über verschiedene Kanäle über die aktuellen Kraftstoffpreise informieren. Eine Liste mit einigen zugelassenen Verbraucher­-Informationsdiensten finden Sie hier.

Viertuelle Karte, in der verschiedene Standorte markiert sind
Quelle:AdobeStock/arhendrix

Zulassung von Verbraucher-Informationsdiensten

Unternehmen, die die Preisdaten beziehen möchten, um einen Informationsdienst für Verbraucherinnen und Verbraucher anzubieten, müssen zunächst eine Zulassung bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beantragen.

Mehrere virtuelle Checklisten nebeneinandern, von denen nur eine alle Anforderungen erfüllt und über der eine Lupe schwebt, die von einer Hand gehalten wird.
Quelle:AdobeStock/chaylek

Meldepflichtige Unternehmen

Betreiber von öffentlichen Tankstellen, die die Kraftstoffpreise selbst setzen, und Unternehmen, die Tankstellenbetreibern die Preise vorgeben, sind gesetzlich verpflichtet, der Markttransparenzstelle jede Preisänderung bei den gängigen Kraftstoffen Super E5, Super E10 und Diesel innerhalb von fünf Minuten nach der Änderung zu übermitteln.

Raffenerie
Quelle:AdobeStock/Marco2811

Kraftstoff-News

Mit den Kraftstoff-News informiert die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf den Kraftstoffmärkten.

Zapfsäule einer Tankstelle mit vier Tankrüsseln
Quelle:AdobeStock/alexanderuhrin

Rechtsgrundlagen und Materialien

Rechtsgrundlagen und weiterführende Materialien finden Sie hier ...

Ein aufgeklappter Gesetzestext auf einem Tisch
Quelle:AdobeStock/Ingo Bartussek