Überwachung der Strom- und Gasmärkte

Insbesondere seit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte Ende der 90er Jahre schützt das Bundeskartellamt den Wettbewerb auf den Märkten, die den Energienetzen vor- und nachgelagert sind, also v.a. bei der Energieerzeugung, dem Energiehandel und der Versorgung von Endverbraucherinnen und Endverbrauchern.

Nicht zu verwechseln mit der wettbewerblichen Aufsicht über die Energiemärkte ist die seit Ende 2022 bestehende neue Zuständigkeit des Amtes im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen-Gesetzen.

Mehr zur Missbrauchsaufsicht im Rahmen der Energiepreisbremse

Wettbewerb in der Energiewirtschaft

Seit der Liberalisierung der Energieversorgung Ende der 90er Jahre hat sich der Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten kontinuierlich belebt. Auf den verschiedenen Marktstufen der Energieerzeugung, des Energiehandels und des Energievertriebs besteht heute in aller Regel ein wettbewerbliches Umfeld. Verbraucherinnen und Verbraucher können aus zahlreichen Angeboten verschiedener Energieversorger wählen.

Keinen Wettbewerb hingegen gibt es bei Strom- und Gasnetzen. Denn Energienetze sind sogenannte natürliche Monopole. Sie unterliegen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Hierdurch wird funktionierender Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten ermöglicht.

Das Bundeskartellamt schützt den Wettbewerb auf den Märkten, die den Energienetzen vor- und nachgelagert sind. Diese Märkte umfassen insbesondere die Energieerzeugung, den Energiehandel und die Versorgung von Endverbraucherinnen und -verbauchern. Das Bundeskartellamt wird im Rahmen von Fusionskontroll-, Kartell- und Missbrauchsverfahren tätig und führt entsprechende Sektoruntersuchungen durch.

Energie-Monitoring

Im Rahmen des Energie-Monitorings verfolgt das Bundeskartellamt gemeinsam mit der Bundesnetzagentur die Entwicklungen auf den Strom- und Gasmärkten. Die Monitoring-Aufgaben des Bundeskartellamtes umfassen gemäß § 48 Abs. 3 GWB insbesondere den Grad der Transparenz, auch der Großhandelspreise, sowie den Grad und die Wirksamkeit der Marktöffnung und den Umfang des Wettbewerbs auf Großhandels- und Endkundenebene sowie an Energiebörsen. Die Ergebnisse des Monitorings veröffentlichen Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt jährlich in einem gemeinsamen Bericht.

Marktmachtbericht Stromerzeugung

Im aktuellen Bericht vom November 2024 stellt das Bundeskartellamt fest, dass die strukturelle Marktmacht im Bereich der Stromerzeugung fortbesteht. Die Kraftwerke des mit Abstand führenden Anbieters RWE waren im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum zwar in weniger Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar. Das Ausmaß der Unverzichtbarkeit – also die Zeiträume, in denen RWE den Marktpreis gezielt erhöhen könnte – lag aber immer noch in der Größenordnung der Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung. Für die Möglichkeit, in Zeiten der Unverzichtbarkeit den Preis gezielt in die Höhe zu treiben und auf diese Weise Marktmacht zu missbrauchen, muss das betreffende Unternehmen die Zeiträume, in denen seine Kraftwerke unverzichtbar sind, auch hinreichend genau vorhersehen können. Die Analysen des Bundeskartellamtes zeigen, dass RWE systematisch vorhersehen kann, wann die eigenen Kraftwerke zur Deckung der Nachfrage unverzichtbar sind. Seit Mai 2024 dürfte die Marktmacht der führenden Erzeuger wieder zunehmen. Insbesondere verringern sich seither die unmittelbar im Markt aktiven inländischen Kraftwerkskapazitäten.

Außerdem beschreibt der Bericht die weiter zunehmende wettbewerbliche Bedeutung von Stromimporten zur marktlichen Deckung der Nachfrage in Deutschland, insbesondere in Zeiten, wenn mangels Wind und Sonne wenig erneuerbare Energie produziert werden kann.

Im Bereich Regelenergie zeigen die Analysen weiterhin eine sehr hohe Bedeutung von Pumpspeicheranlagen für die sogenannte positive Sekundärregelung sowie eine sehr hohe Anbieterkonzentration mit EnBW als dem führenden, möglicherweise marktbeherrschenden Anbieter.

Die Marktmachtberichte des Bundeskartellamtes finden Sie hier.

Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Die MTS Strom und Gas wurde bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Ihre Aufgaben werden von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt einvernehmlich wahrgenommen. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit regelt eine Kooperationsvereinbarung. Außerdem kann das BMWK eine Rechtsverordnung zu näheren Bestimmungen zur Datenerhebung der MTS Strom und Gas erlassen. Aufgabe von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt ist dabei die laufende Beobachtung von Vermarktung und Handel mit Elektrizität und Erdgas auf der Großhandelsstufe. Sie umfasst auch die Beobachtung von Erzeugung und Kraftwerkseinsatz. Ziel ist die Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbskonformen Bildung der Großhandelspreise. Damit soll auch das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit der Energiemärkte gestärkt werden. Nähere Einzelheiten finden sich auf Webseite der Markttransparenzstelle Strom und Gas.

Zur Erläuterung für die MTS Strom und Gas wesentlicher Verbotsnormen haben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt einen Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel veröffentlicht. Über weitere Fragen betreffend REMIT unterrichtet die Bundesnetzagentur unter remit.bundesnetzagentur.de. Das Bundeskartellamt berichtet mindestens alle zwei Jahre gesondert über die Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie. Die Berichte finden Sie hier.

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