Vergaberecht
Die Vergabekammern des Bundes
Antrag stellen
Soll ein Nachprüfungsantrag per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
vk@bundeskartellamt.bund.de möglich. Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie hier.
Die Geschäftsstelle der Vergabekammern des Bundes ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und am Freitag von 9 bis 14 Uhr erreichbar.
Die öffentliche Hand vergibt jährlich Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen, was einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor darstellt. Die Aufträge müssen bestimmten Regeln folgend im Wettbewerb vergeben werden.
Beim Bundeskartellamt sind derzeit zwei Vergabekammern des Bundes eingerichtet. Sie sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren oberhalb bestimmter Auftragswerte, die durch den Bund oder dem Bund zuzurechnende öffentliche Auftraggeber durchgeführt werden.
Für die Überprüfung der Auftragsvergabe auf der Ebene der Bundesländer sind die jeweiligen Landesvergabekammern zuständig.
Die Vergabekammern sind gerichtsähnlich organisiert und üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung aus.
Das Vergabeverfahren
In einem Vergabeverfahren müssen bestimmte Regeln beachtet werden. So muss z.B. das Verfahren transparent ausgestaltet sein und die Teilnehmer müssen gleich behandelt werden. Die in der Praxis bedeutsamsten Verfahrensarten sind das offene und das nicht offene (Beschränkung des Teilnehmerkreises) Verfahren und das Verhandlungsverfahren.
Um für einen Zuschlag in Betracht zu kommen, müssen Unternehmen geeignet (fachkundig und leistungsfähig) sein und es dürfen bei ihnen keine gesetzlichen Ausschlussgründe, welche die Zuverlässigkeit eines Unternehmens betreffen, vorliegen. Den Zuschlag erhält dasjenige Unternehmen, welches das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat.
Das Ziel des Vergaberechts ist die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln, aber auch der Schutz eines fairen Wettbewerbs zwischen den Unternehmen sowie die Gewährung eines freien Marktzugangs im europäischen Binnenmarkt.
Das Nachprüfungsverfahren
Wettbewerbsregister
Das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt vereinfacht Auftraggebern der öffentlichen Hand die Prüfung, ob ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Es handelt sich um eine elektronische Datenbank, in die bestimmte Wirtschaftsdelikte eingetragen werden.
Unternehmen haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält.
Ein Unternehmen, das sich an einem Vergabeverfahren beteiligen will oder beteiligt hat und der Auffassung ist, zu Unrecht nicht zum Zuge gekommen zu sein, kann ein Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern anstrengen.
Die Überprüfung findet dann im Rahmen eines gerichtsähnlichen Verfahrens statt. Die Vergabekammern sind unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Gegen die Entscheidung einer Vergabekammer des Bundes kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.
Materialien, Rechtsgrundlagen & Entscheidungen
Hier finden Sie Rechtsgrundlagen und weiterführende Materialien zum Vergaberechtsschutz.
Hier finden Sie die veröffentlichten Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes.
Die Vergabekammern des Bundes 2023
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35
... Sachentscheidungen nach einem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
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21
... zugunsten der öffentlichen Auftraggeber.
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14
... zugunsten der Antragsteller.