Registrierung

Hinweis

Es sind neue Antragsformulare (Version 2.0) betreffend die Registrierung von öffentlichen Auftraggebern nach § 99 Nr. 1, 2 oder 3 GWB und projektbezogenen Auftraggebern nach § 99 Nr. 4 GWB sowie mitteilenden Behörden verfügbar. Andere Versionierungen der Antragsformulare können nicht verarbeitet werden. Bitte verwenden Sie daher zur Antragstellung ausschließlich die Version 2.0 des entsprechenden Registrierungsformulars. Die Formulare können auf dieser Seite oder im Bereich Rechtsgrundlagen & Materialien heruntergeladen werden.

Die Gültigkeit des Antragsformulars können Sie auf der letzten Seite des PDF-Dokuments anhand der Versionsnummer überprüfen (z.B. ist die gültige Version des Antragsformulars für öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1, 2 oder 3 GWB dort mit Reg-AG_2.0 gekennzeichnet).

Hinweise für öffentliche Auftraggeber und mitteilende Behörden

Allgemeine Anfragen/Support

Wir bearbeiten Ihre Anliegen (Abfragen, Anträge u.a.) so schnell wie möglich. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Sachstand ab.

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Öffentliche Auftraggeber müssen sich einmalig registrieren, um das Web-Portal für Abfragen nach § 6 Abs. 1 bzw. 2 WRegG nutzen zu können. Die Registrierung ist nur für öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB möglich. Für projektbezogene Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB gilt es, die im nachfolgenden Hinweis beschriebene Vorgehensweise zu beachten.

Sofern mitteilende Behörden das von der Registerbehörde bereitgestellte Web-Portal zur Mitteilung nutzen wollen, ist ebenso eine vorherige Registrierung erforderlich. Mitteilende Behörden in diesem Sinne sind Strafverfolgungsbehörden und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufene Behörden, für die die Mitteilung einer in § 2 WRegG genannten Entscheidung in Betracht kommt.

Die Registrierung können Sie mit Hilfe der auf dieser Seite aufgeführten Informationen, Leitfäden und Formulare eigenständig vornehmen. Treten im Registrierungsprozess Fragen auf, können Sie sich an unser Support-Team wenden.

Vorgehensweise für projektbezogene Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB

Für projektbezogene Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 4 GWB besteht ein gesonderter Registrierungsprozess, der in dem „Leitfaden für die Registrierung projektbezogener Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB beim Wettbewerbsregister“ beschrieben ist.

Dieser Registrierungsprozess gilt nur für „reine“ projektbezogene Auftraggeber, d.h. für Auftraggeber, die nur aufgrund der überwiegenden öffentlichen Subventionierung eines bestimmten Bauvorhabens oder damit in Verbindung stehender Dienstleistungen oder Wettbewerbe öffentliche Auftraggeber sind. Auftraggeber, die für einzelne Bauvorhaben Zuwendungen von staatlicher Seite erhalten, aber unabhängig davon bereits die Voraussetzungen nach § 99 Nr. 1, 2 oder 3 GWB erfüllen, registrieren sich nach der Standardvorgehensweise.

Registrierungsprozess

Der Registrierungsprozess für öffentliche Auftraggeber (mit Ausnahme von projektbezogenen Auftraggebern nach § 99 Nr. 4 GWB, s.o.) und mitteilende Behörden im Überblick:

Grafik, die den Registrierungsprozess abbildet
  1. Registrierungsleitfaden für das Wettbewerbsregister
  2. Leitfaden für Identitätsadministratoren
  3. Nutzerleitfaden


Bevor Sie das Web-Portal des Wettbewerbsregisters nutzen können, werden im Rahmen des Registrierungsprozesses die folgenden Schritte durchgeführt:

Erster Schritt: Registrierung als Auftraggeber oder mitteilende Behörde

Im ersten Schritt authentifizieren Sie sich mit der Registrierung als Auftraggeber oder mitteilende Behörde gegenüber der Registerbehörde. Hierfür benennt jeder Antragsteller in einem Registrierungsantrag bis zu drei Identitätsadministratoren, die in Ihrer Organisation für die Verwaltung von Nutzern vorgesehen sind. Diese Identitätsadministratoren müssen über eine Identität im Identitätsmanagementsystem SAFE (Secure Access to Federated e-Justice/e-Government) verfügen und daher vom Antragsteller vor Übermittlung des Registrierungsantrags an die Registerbehörde selbständig darin angelegt werden (vgl. den Abschnitt „Informationen für Identitätsadministratoren und Nutzer“ weiter unten auf dieser Seite). SAFE ist ein im Auftrag der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz entwickeltes und genutztes Identitätsmanagementsystem. Da der Registrierungsdienst von SAFE über das Internet zugänglich ist, wird dafür von Ihnen keine weitere Software benötigt. Nähere Informationen zu der Antragstellung finden Sie weiter unten und im Registrierungsleitfaden für das Wettbewerbsregister.

Zweiter Schritt: Freischaltung von Administratoren zur Nutzerverwaltung

Im zweiten Schritt stehen Ihnen nach der Prüfung und Freischaltung durch die Registerbehörde hauseigene Administratoren zur Verfügung, die selbstständig Nutzerinnen und Nutzer für die Abfrage bzw. Mitteilung verwalten können. Die Nutzerverwaltung durch die Identitätsadministratoren erfolgt ebenfalls über das Identitätsmanagementsystem SAFE. Nach der Freischaltung durch die Registerbehörde benötigen Identitätsadministratoren für die Nutzerverwaltung ein Authentifizierungszertifikat. Informationen zur Nutzerverwaltung erhalten Sie weiter unten und im Leitfaden für Identitätsadministratoren.

Dritter Schritt: Nutzer werden eigenverantwortlich freigeschaltet und verwaltet

Im letzten Schritt werden Nutzerinnen und Nutzer durch die Identitätsadministratoren ihrer Organisation freigeschaltet und verwaltet. Hierfür ist eine eigene Registrierung der Nutzer im Identitätsmanagementsystem SAFE erforderlich. Für den Zugriff auf das Abfrage- bzw. Mitteilungsportal benötigen Nutzer neben der Freischaltung der entsprechenden Nutzerrolle ein personengebundenes Authentifizierungszertifikat. Einzelheiten zur Nutzerregistrierung finden Sie weiter unten und im Nutzerleitfaden.

Antragstellung

Die Stellung eines Registrierungsantrags (Erst- und Folgeantrag) bei der Registerbehörde erfolgt durch die Übermittlung über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo).

Das beBPo ist ein sicherer Übermittlungsweg zur elektronischen Kommunikation, der auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) basiert und für den elektronischen Rechtsverkehr von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit den Gerichten entwickelt wurde.

Nähere Informationen zur Einrichtung eines beBPo finden Sie unter: https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/index.php

Die Bezeichnung des beBPo des Wettbewerbsregisters im EGVP-Empfängerverzeichnis für die Übermittlung von Registrierungsanträgen lautet:

Bundeskartellamt Wettbewerbsregister

Hinweis für die Übermittlung:

Das beBPo wird ausschließlich im Rahmen der Antragstellung zur Übermittlung von Registrierungsanträgen an die Registerbehörde verwendet. Die Mitteilung zum bzw. Abfrage des Wettbewerbsregisters erfolgt direkt durch die Nutzerinnen und Nutzer über die jeweilige Funktion im Web-Portal.

Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die über kein eigenes beBPo verfügen, können den Antrag über das beBPo einer übergeordneten Behörde übermitteln. Zum Beispiel: Eine Landesbehörde übermittelt den Registrierungsantrag für eine nachgeordnete Behörde.

Auftraggeber in privatrechtlicher Organisationsform übermitteln den Antrag über das beBPo derjenigen Stelle, von der sich die Auftraggebereigenschaft (§ 99 GWB) ableitet und die eine entsprechende Erklärung abgibt. Zum Beispiel: Eine Kommune übermittelt den Registrierungsantrag für ihre kommunale Beteiligungsgesellschaft, sofern diese Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB ist.

Die Anforderung weiterer Auskünfte und/oder Nachweise zur Feststellung der öffentlichen Auftraggebereigenschaft oder der Eigenschaft als mitteilende Behörde durch die Registerbehörde bleibt vorbehalten.

Leitfäden für öffentliche Auftraggeber

Um eine erfolgreiche Antragstellung Ihres Erst- und Folgeantrags zu gewährleisten, hat das Bundeskartellamt auf dieser Seite und im Bereich Rechtsgrundlagen & Materialien alle notwendigen Dokumente und Leitfäden für Sie bereitgestellt.

Die einzelnen Schritte, die zur Durchführung der Erstregistrierung oder zur Stellung eines Folgeantrags für bereits registrierte Auftraggeber notwendig sind, können Sie dem entsprechenden Leitfaden entnehmen:

Für öffentliche Auftraggeber stehen folgende Antragsformulare zur Verfügung:

Für mitteilende Behörden steht folgendes Antragsformular zur Verfügung:

Hinweis: Bitte verwenden Sie zur Antragstellung ausschließlich die Version des Registrierungsformulars, die hier zum Download angeboten wird. Informationen zum Ausfüllen dieses Formulars entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Ausfüllanleitung“ im obigen Registrierungsleitfaden.

Informationen für Identitätsadministratoren und Nutzer bei öffentlichen Auftraggebern (nach § 99 Nr. 1, 2 oder 3 GWB) und mitteilenden Behörden

Identitätsadministratoren sind Beschäftigte bei Auftraggebern bzw. mitteilenden Behörden, die als Identitätsadministratoren für ihre Organisation abfragende bzw. mitteilende Nutzerinnen und Nutzer des Wettbewerbsregisters verwalten.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich in SAFE als Identitätsadministratorin oder -administrator registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Neuanlage einer SAFE-Identität als Identitätsadministratorin oder -administrator auch dann erforderlich ist, wenn Sie für eine andere Fachanwendung bereits über eine Identität als Identitätsadministratorin oder -administrator verfügen, da die Registerbehörde für Ihre Behörde bzw. Organisation eine individuelle Wettbewerbsregister-ID (WebReg-ID) vergibt. Diese WebReg-ID wird später zur Rechtevergabe bei der Nutzerverwaltung in SAFE benötigt.

Hinweis: Es ist wichtig, dass bei der Registrierung in SAFE der Wert bei Bundesland korrekt und von allen Identitätsadministratorinnen oder -administratoren der Organisation einheitlich angegeben wird. Bundesbehörden und Auftraggeber in deren Geschäftsbereich geben als Bundesland den Wert „Bundeseinrichtung“ an. Andere Auftraggeber geben als Bundesland das Bundesland ihres Sitzes an.

Details zur Durchführung der Registrierung als Identitätsadministrator in SAFE können Sie folgendem Leitfaden entnehmen:

Informationen zur Nutzerfreigabe und -verwaltung finden Sie im folgenden Leitfaden:

Die mit der Abfrage beim bzw. der Mitteilung an das Wettbewerbsregister betrauten Beschäftigten müssen als Nutzer ebenfalls in SAFE registriert werden. Die Registrierung kann durch die Nutzerinnen und Nutzer selbst oder durch einen zuständigen Identitätsadministrator für die Nutzer vorgenommen werden. In SAFE erfolgt dann auch die Freischaltung und Verwaltung der Nutzer durch die Identitätsadministratoren.

Hinweis: Das Bundesland des Nutzers sowie die im Feld „Organisation“ anzugebende WebReg-ID müssen zwingend mit den entsprechenden Werten des zuständigen Identitätsadministrators übereinstimmen, damit der Nutzer von diesem in SAFE gefunden und freigeschaltet werden kann. Insbesondere sind daher Nutzer, bei denen das Feld „Organisation“ wegen Tätigkeit für eine andere Fachanwendung bereits anderweitig vorbelegt ist, gehalten, sich für das Wettbewerbsregister eine neue Nutzeridentität in SAFE anzulegen. Auf diese Weise können Rechte- und Rollenkonflikte vermieden werden.

Informationen zu Nutzerregistrierung und weiteren nutzerrelevanten Aspekten finden Sie im folgenden Leitfaden:

Zertifikate

Identitätsadministratoren benötigen zur Nutzerverwaltung über das Identitätsmanagementsystem der Justiz (SAFE) ein Authentifizierungszertifikat, das sie nach der Freischaltung durch die Registerbehörde kostenlos beziehen können. Das Vorgehen zum Erhalt der Zertifikate ist im Leitfaden für Identitätsadministratoren erläutert.

Nutzerinnen und Nutzer, die sich beim Web-Portal des Wettbewerbsregisters anmelden wollen, um eine Abfrage nach § 6 WRegG durchzuführen oder eine Mitteilung nach § 4 WRegG zu übermitteln, brauchen für die Anmeldung ebenfalls ein Authentifizierungszertifikat (Soft- oder Hardwarezertifikat). Die technischen Anforderungen finden Sie im SAFE-Fachkonzept (Kapitel 3.2.2) der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK) und dem Leitfaden zur SAFE Nutzerregistrierung (Kapitel 3.5) der BLK.

Nutzerinnen und Nutzer, die noch kein Authentifizierungszertifikat besitzen, können ein geeignetes Softwarezertifikat kostenlos beziehen. Das Vorgehen zum Erhalt und zur Einbindung dieser Softwarezertifikate ist im Nutzerleitfaden erläutert. Diese Möglichkeit besteht ebenfalls für Nutzerinnen und Nutzer von projektbezogenen Auftraggebern gem. § 99 Nr. 4 GWB und wird im „Leitfaden für die Registrierung projektbezogener Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB beim Wettbewerbsregister“ erläutert.

Daneben gibt es weitere Anbieter von Authentifizierungszertifikaten, die von Nutzerinnen und Nutzern ebenfalls für die Anmeldung beim Web-Portal des Wettbewerbsregisters verwendet werden können. Falls Sie bereits ein Zertifikat besitzen oder die Beschaffung von Zertifikaten beabsichtigen, erkundigen Sie sich bitte bei dem oder den betreffenden Anbietern danach, ob mit den jeweiligen Soft- oder Hardwarezertifikaten die Anmeldung beim Web-Portal des Wettbewerbsregisters möglich ist. Eventuell müssen die dafür notwendigen CA-Root-Zertifikate zuvor im produktiven SAFE-System hinterlegt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an den technischen Support für das SAFE-System (technischersupport@safe-justiz.de).

Nach Kenntnis der Registerbehörde bieten zum Beispiel die Allgeier CyRis GmbH, die Bundesdruckerei GmbH, die Deutsche Telekom Security GmbH und die GMO GlobalSign Ltd. in Frage kommende Authentifizierungszertifikate an.

Zum Thema

  • Registrierungsleitfaden für das Wettbewerbsregister

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