Internationales

Wettbewerbsschutz in der Europäischen Union

Im globalisierten Wirtschaftsleben von heute agieren Unternehmen zunehmend grenzübergreifend. Eine effektive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfordert daher eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Behörden und internationalen Organisationen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.

Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission

Für die Wettbewerbsaufsicht auf europäischer Ebene ist die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission zuständig. Sie hat die Aufgabe, die Wettbewerbsvorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und daraus resultierende Verordnungen, Richtlinien und andere europäische Regeln durchzusetzen.

Die Kommission bekämpft Kartelle bei grenzüberschreitender Bedeutung der illegalen Absprachen. Sie schreitet auf europäischer Ebene ein, wenn einzelne Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzen und sie prüft Fusionen von Unternehmen, deren Umsätze bestimmte Grenzwerte überschreiten.

Die Generaldirektion Wettbewerb stellt zudem sicher, dass mitgliedsstaatliche Beihilfen nicht gegen die europäischen Regeln verstoßen. Eine wichtige neue Zuständigkeit ist seit 2023 die Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA). Mehr Informationen zur Generaldirektion Wettbewerb finden Sie hier. Mehr zum Digital Markets Act finden Sie hier.

European Competition Network (ECN)

Fusionskontrolle: Kommission präft Fälle mit gemeinschaftsweiter Bedeutung (Gesamtunsatz der Unternehmen ab 5 Mill. Euro). Kartellverfolgung und Missbrauchsaufsicht: Kommission ist zuständig, wenn ein Verstoß in mehr als 3 Staaten Auswirkungen hat

Die nationalen Wettbewerbsbehörden in der Europäischen Union und die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission arbeiten bei der Durchsetzung des Kartellverbots und im Bereich der Missbrauchsaufsicht in einem gemeinsamen Netzwerk, dem European Competition Network (ECN), eng zusammen. Über das Netzwerk tauschen die Behörden zum Beispiel Informationen über Fälle und Entscheidungen aus und leisten sich gegenseitig Amtshilfe bei Ermittlungen, wie z.B. Durchsuchungen von Unternehmensstandorten oder den Austausch von Beweismitteln. Auch im Bereich der Fusionskontrolle und im Kontext des DMA gibt es eine enge Zusammenarbeit. Im Rahmen des ECN begleiten die Behörden die Evaluierung und Überarbeitung von europäischen Rechtstexten aus dem Bereich des Wettbewerbsschutzes.

Das leitende Gremium des ECN ist das Generaldirektorentreffen, in dem sich die Leiterinnen und Leiter der Behörden regelmäßig treffen und den Arbeitsauftrag für das Netzwerk festlegen. Im Rahmen des ECN gibt es Arbeitsgruppen, die sich regelmäßig über die Erfahrungen der Behörden in bestimmten Themenbereichen austauschen (z.B. Fusionskontrolle, Kartellverfolgung, Vertikalbeschränkungen, Digitale Märkte, Energie, Telekommunikation, Lebensmittel etc.).

Relevante Rechtgrundlagen:

ECA – European Competition Authorities

Darüber hinaus gibt es mit der ECA – European Competition Authorities ein Diskussionsforum der Wettbewerbsbehörden der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Europäischen Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde.

Internationale Zusammenarbeit

Auch außerhalb Europas arbeitet das Bundeskartellamt intensiv mit Wettbewerbsbehörden aus der ganzen Welt zusammen. Diese Zusammenarbeit findet bilateral oder innerhalb internationaler Netzwerke und Institutionen statt.

International Competition Network (ICN)

Auf globaler Ebene kooperieren die nationalen Wettbewerbsbehörden im International Competition Network (ICN). Das ICN wurde im Jahr 2001 gegründet und ist inzwischen auf 140 Wettbewerbsbehörden weltweit angewachsen. Seit 2013 ist Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, Vorsitzender der Leitungsgruppe des ICN.

Das ICN bietet Wettbewerbsbehörden weltweit ein informelles, projektorientiertes Netzwerk zur Intensivierung ihrer Zusammenarbeit in Fragen der Kartellrechtsanwendung. Die Arbeitsgruppen des ICN behandeln Fragen aus allen Bereichen des Kartellrechts (Fusionskontrolle, Kartellbekämpfung, Missbrauch von Marktbeherrschung) sowie eine Reihe von Querschnittsthemen. Die Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen erfolgt auf elektronischem Weg und in Telefonkonferenzen sowie im Rahmen von Workshops. Die Ergebnisse werden einmal jährlich auf einer Jahreskonferenz im Plenum des ICN zur Diskussion gestellt und auf der ICN-Internetseite veröffentlicht. Das Bundeskartellamt veranstaltete die 21. ICN-Jahreskonferenz 2022. Insgesamt nahmen 450 Vertreterinnen und Vertreter aus über 80 Ländern an der Veranstaltung teil. Eine Aufzeichnung der Konferenz finden Sie hier. Die 22. ICN Jahreskonferenz wurde im Oktober 2023 von der spanischen Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC) in Barcelona ausgerichtet (Videos finden Sie hier). Die Jahreskonferenz 2024 fand vom 15. bis 17. Mai 2024 in Sauipe, Brasilien statt (Videos finden Sie hier). Die 24. ICN Jahreskonferenz wird von der britischen Behörde Competition and Markets Authority (CMA) vom 7. bis 9. Mai 2025 in Edinburgh ausgerichtet (Die Pressemitteilung finden Sie hier und ein Video dazu finden Sie hier).

Weitere Informationen zum ICN, den ICN-Arbeitsprodukten sowie zu künftigen Veranstaltungen finden Sie hier.

Internationale Veranstaltungen

Internationale Kartellkonferenz (IKK)

Seit nunmehr über 40 Jahren veranstaltet das Bundeskartellamt alle zwei Jahre eine der wichtigsten internationalen Kartellkonferenzen.

Vom 28. Februar bis 1. März 2024 fand die 22. Internationale Kartellkonferenz in Berlin statt. Informationen zu den Konferenzen der Jahre 2019 bis 2022 sowie autorisierte Redebeiträge finden Sie hier.

Deutsch-Französischer Wettbewerbstag

Seit 2004 veranstalten die französische Wettbewerbsbehörde und das Bundeskartellamt alle zwei Jahre einen Deutsch-Französischen Wettbewerbstag. In der Veranstaltungsreihe werden vorwiegend Themen behandelt, die – über die multilaterale europäische Kooperation hinaus – für das bilaterale Verhältnis der beiden Länder von besonderer Bedeutung sind oder besondere wettbewerbliche Fragen für die beiden beteiligten Länder aufwerfen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)

Ein bedeutendes Forum für die Diskussion von wettbewerbspolitischen Fragen ist die Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD). Zentrale Foren sind der Wettbewerbsausschuss („Competition Committee“) und die beiden Arbeitsgruppen „Competition and Regulation“ und „International Cooperation“. Der Wettbewerbsausschuss und seine Arbeitsgruppen tagen zweimal jährlich. Einmal im Jahr wird anlässlich der Tagung des Wettbewerbsausschusses zudem das „Global Forum on Competition“ mit einem erweiterten Teilnehmerkreis ausgerichtet. Hier führen die OECD-Mitglieder den Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit Delegierten aus Schwellen- und Entwicklungsländern. Das Bundeskartellamt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wirken im Wettbewerbsausschuss mit. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ist zudem Mitglied im Vorstand (Bureau) des OECD Competition Committee.

Aktuelle Beiträge der Deutschen Delegation (ein Archiv weiterer Beiträge ist hier abrufbar):

Die Jahresberichte der OECD zu den wettbewerbspolitischen Entwicklungen in Deutschland finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der OECD.

UNCTAD

Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) unterstützt die Entwicklungsländer bei der Integration in das Welthandelssystem. In diesem Zusammenhang setzt sie sich auch mit wettbewerbsrechtlichen und -politischen Themen auseinander. Das Bundeskartellamt nimmt regelmäßig aktiv an den jährlichen Sitzungen des Wettbewerbsausschusses (Intergovernmental Group of Experts (IGE) on Competition Law and Policy) teil.

Weitere Informationen zur UNCTAD finden Sie hier.

Rechtshilfe

Neben der Konsultation und der informellen Kooperation bestehen im internationalen Bereich auch Möglichkeiten der formellen Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden, etwa zur internationalen Rechtshilfe. Dies bedeutet, dass eine Behörde oder ein Gericht eines Landes in einem konkreten Verfahren der Behörde eines anderen Landes auf deren Antrag unterstützend tätig wird.

Die entsprechenden Instrumente sind besonders weit entwickelt innerhalb des Systems des European Competition Network (ECN). Es gibt aber auch über das ECN hinaus Mechanismen der formellen Zusammenarbeit des Bundeskartellamtes mit den Wettbewerbsbehörden anderer Länder.

Als Rechtsgrundlagen sind zu nennen:

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Aufgaben & Organisation

Der Name der Behörde trägt bereits eine der Hauptaufgaben des Bundeskartellamtes in sich, nämlich die Durchsetzung des Kartellverbots, also des Verbots von illegalen Absprachen. In den Verantwortungsbereich des Bundeskartellamtes fallen aber viele weitere Aufgaben, um den Wettbewerb effektiv schützen zu können.

Welche Aufgaben sind das im Einzelnen und wie ist die Behörde organisiert?

Ein Netz aus virtuellen Benutzerprofilköpfen
Quelle:dem10/iStock

Karriere

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Eine Hand schreibt mit Kreide auf eine Tafel "WIr stellen ein"
Quelle:Adobe Stock/fotogestoeber