Über uns
Das Bundeskartellamt ist die wichtigste deutsche Wettbewerbsbehörde. Als selbständige Bundesoberbehörde gehört das Bundeskartellamt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Aufgabe der Behörde ist es, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen. Beim Bundeskartellamt, das seinen Sitz in Bonn hat, sind rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Warum ist Wettbewerb wichtig?
Wettbewerb sorgt dafür, dass verschiedene Unternehmen miteinander um die Gunst der Kundinnen und Kunden konkurrieren, da sie jederzeit zu einem anderen Unternehmen, das vergleichbare Leistungen anbietet, abwandern könnten. Der Druck, der durch den Wettbewerb entsteht, führt dazu, dass Anbieter von Waren oder Dienstleistungen bessere Preise anbieten, die Qualität verbessern und ihre Produkte weiterentwickeln. Der Wettbewerb setzt Anreize, innovativ zu werden und mithilfe neuer Angebote neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen.
Neben den unmittelbaren ökonomischen Vorteilen hat Wettbewerb noch eine weitere wichtige Funktion: Er sorgt dafür, dass nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftliche und politische Macht einzelner Unternehmen begrenzt wird. Aktuell zeigt sich dies beispielsweise bei den Diskussionen rund um die großen Internetkonzerne, in denen nicht nur über deren wirtschaftliche Macht, sondern auch über deren Macht über Daten und Meinungen diskutiert wird.
Hüter des Wettbewerbs
Wettbewerb kann für die Marktakteure unbequem sein. Unternehmen können deshalb ein Interesse haben, den Wettbewerb zu umgehen oder auszuschalten, etwa indem sie mit ihren Konkurrenten Absprachen treffen oder indem sie Wettbewerber aufkaufen oder mit diesen fusionieren.
Um derartige Wettbewerbsbeschränkungen zu vermeiden und die Vorteile des Wettbewerbs zu bewahren, bedarf es – ähnlich wie im Sport – eines Schiedsrichters, der auf die Einhaltung der „Spielregeln“ achtet. Seit seiner Gründung vor mehr als 65 Jahren hat das Bundeskartellamt die Aufgabe, den Wettbewerb in Deutschland zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Ludwig Erhard, der ehemalige Wirtschaftsminister und Bundeskanzler und Gründungsvater des Amtes, hat das deutsche Kartellrecht einst als „Grundgesetz der deutschen Marktwirtschaft“ bezeichnet.
Die Regeln, nach denen der wirtschaftliche Wettbewerb in Deutschland organisiert ist, finden sich vor allem im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf europäischer Ebene sind sie im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 101 und 102 AEUV) verankert und in verschiedenen Verordnungen und Richtlinien ausgeführt und ergänzt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Organisation des Bundeskartellamtes finden Sie hier.