Verfahren gegen Alphabet/Google

Google News Showcase: Verbesserungen für Verlage

Zum Fallbericht

V-43/20

Bei Google News Showcase handelt es sich um ein Nachrichtenangebot von Google, das den Verlegern im von Google gesetzten Rahmen Möglichkeiten zur Darstellung von Verlagsinhalten gibt. Auf ein Verfahren des Bundeskartellamtes hin wurden wichtige Verbesserungen für Verlage erwirkt (siehe hierzu unsere Pressemitteilung vom 21. Dezember 2023).

Warum wurde ermittelt?

Das Bundeskartellamt hatte die Sorge, dass vergleichbare Angebote anderer Anbieter durch Google News Showcase verdrängt und teilnehmende Verlage von Google unangemessen benachteiligt werden könnten. Auf ein Verfahren des Bundeskartellamtes hin hat Google auf die Bedenken reagiert und wesentliche Anpassungen zum Vorteil der Verlage vorgenommen.

Was wurde erwirkt?

Insbesondere hat Google von Plänen zur Integration von Showcase in die allgemeine Google-Suche Abstand genommen. Die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme eines Verlags an Showcase ist auch künftig nicht für das Ranking der Suchergebnisse relevant. Google hat seine Vertragspraxis so geändert, dass den Verlagen eine Geltendmachung ihres allgemeinen Presse-Leistungsschutzrechts nicht erschwert wird. Außerdem ist sichergestellt, dass künftig weitere Verlage an Google News Showcase teilnehmen können.

Google verpflichtet sich zu besseren Auswahlmöglichkeiten bei der Datenverarbeitung für Nutzerinnen und Nutzer

Entscheidung zum Google-Datenverfahren

B7-70/21

Bessere Kontrollmöglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer über ihre Daten bei Google. Das ist das Ergebnis eines Verfahrens des Bundeskartellamtes auf Basis der neuen Digitalvorschriften im Wettbewerbsgesetz (§19a GWB), das im Oktober 2023 abgeschlossen wurde.

Die besseren Kontrollmöglichkeiten betreffen Konstellationen, in denen Google personenbezogene Daten aus einem Google-Dienst mit personenbezogenen Daten aus einem anderen Google-Dienst oder aus Nicht-Google-Quellen zusammenführt oder diese Daten in getrennt bereitgestellten Google-Diensten weiterverwendet.

Die Sammlung, Aufbereitung und Kombination von Daten gehören zum Fundament der Marktmacht großer Digitalunternehmen. Konkurrenten von Google verfügen nicht über diese Daten und haben daher gravierende Wettbewerbsnachteile.

Über die Auswahlmöglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer begrenzt das Bundeskartellamt die datengetriebene Marktmacht von Google und schützt das Selbstbestimmungsrecht der Nutzerinnen und Nutzer über ihre Daten.

Erfasste Dienste / Zusammenarbeit mit der EU

Das Verfahren ist in enger Kooperation mit der Europäischen Kommission geführt worden, da einige Dienste von Alphabet/Google zwischenzeitlich von den Vorschriften des neuen EU-Digital Markets Act (DMA) erfasst wurden. Dies betrifft die Dienste Google Shopping, Google Play, Google Maps, Google Search, YouTube, Google Android, Google Chrome sowie Googles Online-Werbedienste. Für diese Dienste ergeben sich bereits aus dem DMA Verpflichtungen insbes. hinsichtlich der diensteübergreifenden Datenverarbeitung. Allerdings werden von diesen Vorschriften bei weitem nicht alle Google-Dienste erfasst. Für insgesamt mehr als 25 weitere Dienste greift nun aber das Ergebnis unseres Verfahrens (u.a. betrifft das Gmail, Google News, Assistant, Contacts und Google TV).

Was wurde erwirkt?

Das im Mai 2021 eingeleitete Verfahren konnte beendet werden, nachdem Google im Rahmen von Verpflichtungszusagen die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer zugesagt hatte. Danach muss Google Nutzerinnen und Nutzern künftig die Möglichkeit einräumen, ihre Einwilligung in die dienstübergreifende Datenverarbeitung freiwillig für den bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich treffen zu können. Hierfür wird Google die Auswahldialoge für die dienstübergreifende Datenverarbeitung anpassen. Sofern eine dienstübergreifende Datenverarbeitung tatsächlich nicht stattfindet und Googles Datenverarbeitungskonditionen dies ausdrücklich klarstellen, muss Google keine entsprechenden Wahlmöglichkeiten anbieten.

Weitere Prüfungen laufen

Google Maps Platform

Das Bundeskartellamt prüft seit Februar 2022 mögliche Wettbewerbsbeschränkungen zulasten alternativer Kartendienste bei der Google Maps Platform. Hierbei geht es um Einschränkungen von Google, Kartendienste der Google Maps Plattform mit Kartendiensten Dritter zu kombinieren. Die Einschränkungen könnten den Wettbewerb bei Anwendungen im Bereich von Kartendiensten, wie sie z.B. von Logistikunternehmen, Fahr- und Lieferdiensten verwendet werden, behindern. Sie könnten sich auch negativ auf den Wettbewerb bei Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen auswirken, weil Anbietern von Kartendiensten dadurch die Entwicklung leistungsfähiger Alternativen zu Google Maps erschwert wird.

Google Automotive Services

Eine Reihe von Googles Praktiken bei der Lizensierung von Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen sind nach derzeitiger Auffassung des Bundeskartellamtes nicht mit den neuen Regeln des § 19a GWB vereinbar. Im Juni 2023 hat das Bundeskartellamt Alphabet/Google hierzu abgemahnt. Danach ist es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben.

Im Einzelnen beanstandet das Bundeskartellamt die folgenden Praktiken:

  • Google bietet die Dienste Google Maps, Google Play und Google Assistant Fahrzeugherstellern nur als Bündel an (bezeichnet als „Google Automotive Services“).
  • Google beteiligt bestimmte Fahrzeughersteller an Werbeeinnahmen unter der Bedingung, dass sie neben dem Google Assistant keinen anderen Sprachassistenten vorinstallieren.
  • Lizenznehmer der Google Automotive Services müssen Google-Dienste als Standard einstellen bzw. in der Bildschirmanzeige bevorzugt darstellen.
  • Google erschwert bzw. verweigert die Interoperabilität der in den Google Automotive Services enthaltenen Dienste mit Diensten Dritter.

In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet, die das Bundeskartellamt einem Markttest unterzieht. Dazu hat sich das Amt Ende 2023 an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

Zum Thema

  • Abmahnung gegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung

  • Alphabet/Google ist ein Anwendungsfall für neue Aufsicht über große Digitalkonzerne – Bundeskartellamt stellt „überragende marktübergreifende Bedeutung“ fest

  • Verfahren gegen Google nach neuen Digitalvorschriften (§ 19a GWB) – Bundeskartellamt prüft marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb und Konditionen zur Datenverarbeitung

Das könnte Sie auch interessieren ...

Verfahren gegen Digitalkonzerne

Das Bundeskartellamt hat schon zahlreiche Verfahren im Digitalbereich geführt. Dazu zählt beispielsweise das Missbrauchsverfahren gegen Facebook. Weitere Verfahren wurden u.a. gegen Amazon und gegen Hotelbuchungsportale geführt. Daneben ist die Behörde gegen Beschränkungen des Online-Vertriebs vorgegangen und hat Fusionen verschiedener Internet-Plattformen geprüft.

Hand bedient Laptop. Darüber ist eine Struktur aus digitalen Icons abgebildet.
Quelle:AdobeStock/Have a nice day

Regeln für die Digitalwirtschaft

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hält mit der Digitalisierung Schritt. Wichtige Anpassungen, etwa in Bezug auf Plattformen und Netzwerke, wurden 2017 vorgenommen. 2021 wurde die Missbrauchsaufsicht grundlegend erweitert und modernisiert. In Europa gibt es mit dem Digital Markets Act (DMA) eine Regulierung für Dienste sogenannter Torwächter (Gatekeeper).

Weiße Paragraphen-Icons vor einer Hand.
Quelle:AdobeStock/ Vegafox