Verfahren gegen Apple

Apple ist – ausgehend von seinen mobilen Endgeräten wie dem iPhone – Betreiber eines umfassenden digitalen Ökosystems mit einer hohen Bedeutung für den Wettbewerb nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit. Mit seinen proprietären Produkten iOS und dem App Store nimmt das Unternehmen eine Schlüsselposition für den Wettbewerb und für den Zugang zum Ökosystem und den Apple-Kunden ein. Im April 2023 hat das Bundeskartellamt Apples überragende marktübergreifende Bedeutung festgestellt. Dagegen hat Apple Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt.

App Tracking Transparency Framework (ATTF)

Seit Juni 2022 prüft das Bundeskartellamt in einem Verfahren Apples Tracking Regelungen für Dritt-Apps. Das Verfahren geht dem Anfangsverdacht nach, diese Regelungen könnten Apples eigene Angebote bevorzugt behandeln und/oder andere Unternehmen behindern. Seit Einführung des ATTF im April 2021 müssen Anbieter von Apps im iOS App Store eine zusätzliche Einwilligung der Nutzenden einholen, bevor sie Zugang zu bestimmten Daten für Werbezwecke bekommen. Die engen Anforderungen des ATTF gelten jedoch nur für andere App-Anbieter und nicht für Apple selbst.

Im Februar 2025 hat die Behörde ihre vorläufige rechtliche Einschätzung zu Apples ATTF an das Unternehmen übersandt: Danach könnte die Ausgestaltung des ATTF nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Verstoß gegen die besonderen Missbrauchsvorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Absatz 2 GWB) sowie gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des Artikel 102 AEUV liegen.

Zum Thema

  • Bundeskartellamt hat Bedenken gegen die Ausgestaltung des App Tracking Transparency Frameworks von Apple (ATTF)

  • Apple unterliegt den Digitalvorschriften nach § 19a GWB

  • Bundeskartellamt prüft Apples Tracking-Regelungen für Dritt-Apps

  • Verfahren gegen Apple nach neuen Digitalvorschriften (§ 19a Abs. 1 GWB) – Bundeskartellamt prüft Apples marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

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Verfahren gegen Digitalkonzerne

Das Bundeskartellamt hat schon zahlreiche Verfahren im Digitalbereich geführt. Dazu zählt beispielsweise das Missbrauchsverfahren gegen Facebook. Weitere Verfahren wurden u.a. gegen Amazon und gegen Hotelbuchungsportale geführt. Daneben ist die Behörde gegen Beschränkungen des Online-Vertriebs vorgegangen und hat Fusionen verschiedener Internet-Plattformen geprüft.

Hand bedient Laptop. Darüber ist eine Struktur aus digitalen Icons abgebildet.
Quelle:AdobeStock/Have a nice day

Regeln für die Digitalwirtschaft

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hält mit der Digitalisierung Schritt. Wichtige Anpassungen, etwa in Bezug auf Plattformen und Netzwerke, wurden 2017 vorgenommen. 2021 wurde die Missbrauchsaufsicht grundlegend erweitert und modernisiert. In Europa gibt es mit dem Digital Markets Act (DMA) eine Regulierung für Dienste sogenannter Torwächter (Gatekeeper).

Weiße Paragraphen-Icons vor einer Hand.
Quelle:AdobeStock/ Vegafox