Verfahren gegen große Digitalkonzerne
Die Gesetzesvorschrift § 19a GWB, das neue Instrument zur Aufsicht über Wettbewerbsgefährdungen durch große Digitalkonzerne, ist im Jahr 2021 in Kraft getreten. Seitdem hat das Bundeskartellamt mehrere Verfahren gegen Alphabet/Google, Amazon, Apple, Facebook/Meta und Microsoft eingeleitet und bereits einige Verbesserungen erreichen können.
Bereits in den Jahren davor hat das Bundeskartellamt viele grundlegende Verfahren im Digitalbereich geführt. Dazu zählt beispielsweise das Missbrauchsverfahren gegen Facebook, mit dem die Behörde Facebook untersagt hatte, Nutzerdaten ohne freiwillige Einwilligung aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Weitere Verfahren wurden u.a. gegen Amazon und gegen Hotelbuchungsportale geführt.
Erweiterte Missbrauchsaufsicht über Digitalkonzerne
Verfahren gegen Alphabet/Google, Amazon, Apple, Facebook/Meta und Microsoft
Im Jahr 2021 hat das Bundeskartellamt mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ein neues Instrument im Bereich der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne erhalten (§ 19a GWB). Danach kann die Behörde Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Das ermöglicht dem Bundeskartellamt ein noch effektiveres und frühzeitigeres Eingreifen.
Hier finden Sie die Übersicht über die Verfahren nach § 19a GWB (Stand 12/2024).
Zweistufige Prüfung
Im ersten Schritt prüft das Bundeskartellamt, ob ein Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Diese Machtstellung wurde bislang bereits bei Meta/Facebook, Alphabet/Google, Amazon und Apple festgestellt. Im Falle von Amazon und Apple ist die Entscheidung anhängig vor Gericht. Bei Microsoft wird die überragende marktübergreifende Bedeutung vom Bundeskartellamt momentan geprüft (Stand Januar 2024).
Im zweiten Schritt kann das Amt dann wettbewerbswidrige Praktiken untersagen, etwa die Selbstbevorzugung von konzerneigenen Diensten oder das „Aufrollen“ von Märkten mit Mitteln, die nicht dem Leistungswettbewerb entsprechen.
Bislang hat das Bundeskartellamt auf Basis der neuen Digitalvorschriften bereits Verfahren gegen spezifische Verhaltensweisen von Meta/Facebook, Alphabet/Google, Apple und Amazon eingeleitet. Teilweise wurden schon konkrete Verbesserungen erwirkt: so in den Fällen von Googles Datenverarbeitung, Google News Showcase und bei Metas VR-Brille „Quest 2“ (Stand Oktober 2023).
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem neuen Instrument nach § 19a GWB.
Verfahren im Detail