Öffentliche Zustellungen

Allgemeines

Allgemeine Anfragen/Support

Telefon:
+49 228 997111-1280
Mo.–Fr.:
09:00–12:00 Uhr
E-Mail schreiben

Die Zustellung eines Schriftstücks kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür unter anderem die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz gegeben sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Eine öffentliche Zustellung an juristische Personen kann außerdem erfolgen, wenn diese zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind und eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist.

Das Bundeskartellamt veröffentlicht seine Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen auf dieser Internetseite.

Aktuelle Zustellungen

EmpfängerVeröffentlicht amAblaufdatumBenachrichtigung
Konstantinos Heyer27.03.202510.04.2025Download
Zelal Food GmbH27.03.202510.04.2025Download
Aya Jourok27.03.202510.04.2025Download
Damian Rychly01.04.202515.04.2025Download
Wieslaw Maciej Wacko01.04.202515.04.2025Download
Kurtaj Bau GmbH01.04.202515.04.2025Download
Einzelunternehmen, Jürgen Schmitz01.04.202515.04.2025Download
Hassan Samad Poor Somarin01.04.202515.04.2025Download
Mehdi El Mawla01.04.202515.04.2025Download
Grażyna Wanda Leśna03.04.202517.04.2025Download
Main Michel UG (haftungsbeschränkt)03.04.202517.04.2025Download
Radu Oancea03.04.202517.04.2025Download
Theodor-Ichoh Safar, Einzelunternehmen03.04.202517.04.2025Download