Öffentliche Zustellungen

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Die Zustellung eines Schriftstücks kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür unter anderem die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz gegeben sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Eine öffentliche Zustellung an juristische Personen kann außerdem erfolgen, wenn diese zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind und eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist.

Das Bundeskartellamt veröffentlicht seine Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen auf dieser Internetseite.

Aktuelle Zustellungen

EmpfängerVeröffentlicht amAblaufdatumBenachrichtigung
Langer Transport GmbH10.12.202424.12.2024Download
BZ Consulting GmbH10.12.202424.12.2024Download
Car Doc's MG GmbH10.12.202424.12.2024Download
B & B Bau GmbH10.12.202424.12.2024Download
X-Berg Food-Company GmbH17.12.202431.12.2024Download
Schkrebok GmbH17.12.202431.12.2024Download
A D T Move GmbH17.12.202431.12.2024Download
STROI-INVEST UG (haftungsbeschränkt)19.12.202402.01.2025Download
BUSSE Computer NOVOTECH GmbH19.12.202402.01.2025Download
CFM Logistics GmbH19.12.202402.01.2025Download
GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt)19.12.202402.01.2025Download