Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen: Aktuelle Stellungnahme

29.01.2025

Das Bundeskartellamt hat eine Stellungnahme zum Entwurf von Leitplanken zur Umsetzung der Dienstanbieterregelung vom 09. Januar 2025 im Rahmen der geplanten Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Nichtanordnung eines Vergabeverfahrens und Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 Hz, 1.800 MHz und 2.600 MHz sowie einer Entschließung zur späteren Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens veröffentlicht. Die Stellungnahme finden Sie hier.

Der Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur sieht vor, wettbewerbsfördernde Maßnahmen im Rahmen der Verlängerung der Zuteilungen von Frequenznutzungsrechte durch Leitplanken zu ergänzen. Die Leitplanken sollen das geplante Verhandlungsgebot zu Gunsten von Diensteanbietern konkretisieren.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die vorgestellten Leitplanken adressieren aus unserer Sicht die richtigen Probleme, bleiben insgesamt aber deutlich hinter den Anforderungen zurück. Aus unserer Sicht müssten sie konsequenter auf den Schutz des Wettbewerbs durch Diensteanbieter vor ungleichen Machtverhältnissen im Verhältnis zu etablierten Netzbetreiben ausgerichtet werden. Derzeit sieht es zudem danach aus, dass sog. Wholesale-Verbote in den geforderten Roaming- und Kooperationsvereinbarungen zwischen 1&1 und den von der Verlängerung  profitierenden Netzbetreibern akzeptiert werden sollen. Das sehen wir kritisch, denn es würde die Hoffnung auf eine Belebung des Wettbewerbs auf dem Vorleistungsmarkt, die mit dem Markteintritt von 1&1 als viertem Netzbetreiber eigentlich verbunden war, um Jahre zurückwerfen.

  • Aus Sicht des Bundeskartellamtes adressieren die vorgestellten Leitplanken zwar wesentliche Komponenten des Verhandlungsgegenstands und heben deren Bedeutung für einen angemessenen Netzzugang durch Diensteanbieter und virtuelle Netzbetreiber (MVNO) hervor.
  • Sie bleiben jedoch aufgrund der unspezifizierten Eingriffsschwellen insgesamt deutlich hinter den Anforderungen zurück, die an effektiv durchsetzbare Regelungen zu stellen sind.
  • Daher sieht das Bundeskartellamt grundsätzlich weiterhin Anpassungsbedarf bei der Gestaltung der Maßnahmen.
  • Grundsätzlich befürwortet das Bundeskartellamt unverändert die Anordnung einer echten Diensteanbieterverpflichtung, um einen hinreichenden Zugang von Diensteanbietern und MVNO zu Vorleistungsprodukten sicherzustellen.
  • Soweit die BNetzA die Vereinbarung sog. Wholesale-Verbote nicht ausschließt, sieht das Bundeskartellamt die Gefahr, dass vertragliche Regelungen akzeptiert werden sollen, die die Wettbewerbsmöglichkeiten von 1&1 im Vergleich zu den etablierten Netzbetreibern und auf Kosten des Wettbewerbs auf den Vorleistungsmärkten stark einschränken.

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