Untersagung der Fusion Lausitzer Rundschau / Wochenkurier Brandenburg
15.04.2004
Das Bundeskartellamt in Bonn hat den Zusammenschluss zwischen der zum Holtzbrinck-Konzern gehörenden Lausitzer Rundschau Medienverlag GmbH, Cottbus, und der KG Wochenkurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. Brandenburg, Elsterheide / Bergen, untersagt.
Die beteiligten Unternehmen haben den Zusammenschluss bereits im Jahr 1996 vollzogen, ohne den Vorgang beim Bundeskartellamt anzuzeigen. Seinerzeit hatte die Lausitzer Rundschau als führende Abonnement-Tageszeitung in Südbrandenburg 24,9 % der Anteile am Wochenkurier, dem einzigen Anzeigenblatt mit vergleichbarer regionaler Verbreitung, erworben. Das Bundeskartellamt hat im Rahmen eines anderen Verfahrens von diesem Vorgang Kenntnis erlangt und ein Fusionskontrollverfahren eingeleitet.
Der Zusammenschluss hat zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellungen der Lausitzer Rundschau auf den lokalen Anzeigenmärkten in Cottbus und Senftenberg und auf dem regionalen Anzeigenmarkt in Südbrandenburg geführt. Darüber hinaus sichert der Erwerb die Alleinstellung der Lausitzer Rundschau als regionale Abonnement-Tageszeitung ab.
Die Unternehmen können gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.