Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss Praktiker/Max Bahr mit Veräußerungsverpflichtung frei

11.01.2007

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Baumarktkette Max Bahr durch die Praktiker AG mit der Verpflichtung freigegeben, insgesamt vier Baumärkte an einen anderen, unabhängigen Baumarktbetreiber zu veräußern.

Das Vorhaben betrifft die Übernahme von insgesamt ca. 80 überwiegend großflächigen Bau- und Heimwerkermärkten, deren Inlandsumsatz insgesamt einen Betrag im oberen dreistelligen Millionen Euro-Bereich erreicht. Durch den Zusammenschluss kommt es zu Überschneidungen auf 39 relevanten Regionalmärkten. Während in der überwiegenden Zahl der Fälle keine fusionsrechtlichen Bedenken bestehen, hätte der Zusammenschluss auf vier regionalen Märkten (Lüneburg, Rostock, Schwerin und Cottbus) zur Entstehung von marktbeherrschenden Stellungen geführt.

Um die Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen, haben die beteiligten Unter-nehmen zugesagt, in den insoweit betroffenen Regionalmärkten jeweils einen Baumarkt zu veräußern. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des gemeinsamen Marktanteils von Praktiker und Max Bahr und eröffnet zugleich konkurrierenden Anbietern den Eintritt in den Markt bzw. den Ausbau der eigenen Marktstellung. Das Bundeskartellamt konnte den Zusammenschluss daher unter der genannten Verpflichtung freigeben.

English version

  • Bundeskartellamt clears Praktiker/Max Bahr merger subject to divestment obligation