Bundeskartellamt hat Bedenken bei Erwerb von Real-Standorten durch EDEKA – Verhandlung über Zusagen

10.02.2021

Das Bundeskartellamt prüft derzeit das Vorhaben der EDEKA-Gruppe, bis zu 72 Real-Standorte von der SCP Retail S.àr.l. zu erwerben. Nach vorläufiger Einschätzung hat die Behörde wettbewerbliche Bedenken bei 28 von diesen Standorten. Das Bundeskartellamt hat EDEKA und SCP heute seine vorläufige Einschätzung mitgeteilt und ist nun in Gesprächen mit den Unternehmen über mögliche Zusagen zur Lösung der Wettbewerbsprobleme. Auf der Beschaffungsseite bietet SCP zur Lösung der wettbewerblichen Bedenken an, einen Teil der Real-Standorte an mittelständische LEH-Unternehmen zu veräußern.

In Fusionskontrollverfahren im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sind stets die wettbewerblichen Auswirkungen eines Vorhabens sowohl auf die Verbraucherinnen und Verbraucher (Absatzseite) als auch auf die Lebensmittelhersteller und Lieferanten (Beschaffungsseite) sowie gegenüber konkurrierenden Handelsunternehmen zu bewerten.

Auf der Absatzseite analysiert das Bundeskartellamt die Wettbewerbsverhältnisse beim Verkauf von Lebensmitteln an die Verbraucherinnen und Verbraucher in den tatsächlichen regionalen Einzugsgebieten der hier relevanten 72 Real-Standorte. Das Bundeskartellamt sieht nach vorläufiger Einschätzung und eingehender Analyse in den regionalen Absatzmärkten von 28 dieser Standorte eine drohende erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs durch den Zuerwerb der dortigen Real-Standorte durch die EDEKA-Gruppe.

Auf der Beschaffungsseite hat das Bundeskartellamt den Einkauf von Lebensmitteln durch Händler bei Lebensmittelherstellern und Lieferanten analysiert. Nach vorläufiger Ansicht hat das Bundeskartellamt mit Blick auf die vertikale Beziehung zu Lieferanten und das horizontale Verhältnis zu Wettbewerbern im Lebensmitteleinzelhandel ebenfalls wettbewerbliche Bedenken gegen das Vorhaben. Eine besondere Bedeutung kommt hier der Stellung von mittelständischen Händlern und ihrer Beteiligung an der Veräußerung der Real Standorte zu.

Die gesetzlich vorgesehene Frist für Hauptprüfverfahren in der Fusionskontrolle ist mit dem Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle am 19. Januar 2021 von bislang vier auf fünf Monate angepasst worden. Damit hat sich die Frist für eine abschließende Entscheidung (bislang 22. Februar 2021) auf den 22. März 2021 verlängert.

Die EDEKA-Gruppe ist der führende Anbieter im deutschen LEH mit einem Umsatz von 55,7 Mrd. Euro (2019). Der EDEKA-Verbund umfasst neben der EDEKA-Zentrale den Discounter Netto Marken-Discount, die sieben Regionalgesellschaften mit Regiebetrieben sowie die neun regionalen EDEKA-Genossenschaften angehörenden selbstständigen Einzelhändler. SCP, die von dem russischen Investmentunternehmen Sistema kontrolliert wird, hat die gesamten Real-Standorte von der Metro erworben; dieses Vorhaben war von der Europäischen Kommission freigegeben worden.

Bereits entschieden hat das Bundeskartellamt über die Vorhaben von Kaufland bzw. Globus, ebenfalls Real-Standorte zu erwerben (siehe PM vom 22.12.2020).

English Version:

  • Bundeskartellamt has concerns about Edeka’s acquisition of Real stores – negotiations on commitments