Edeka-Übernahme von Real-Standorten nur zum Teil freigegeben – Edeka darf nur 45 Standorte ohne Auflagen übernehmen
17.03.2021
Das Vorhaben von Edeka, bis zu 72 Real-Standorte von der SCP Retail S.àr.l. zu übernehmen, hat das Bundeskartellamt heute nur zum Teil freigegeben. 21 Standorte können aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Amtes nicht übernommen werden. Bei sechs weiteren Standorten müssen Teilflächen an Wettbewerber abgegeben werden bzw. es wurde von Edeka angekündigt, dass die Schließung anderer Filialen erfolgen soll.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir müssen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft zwischen verschiedenen Lebensmittelhändlern auswählen können. Diese Auswahlmöglichkeit erzeugt Wettbewerbsdruck auf die Anbieter und sorgt so für bessere Preise, Auswahl und Qualität. Wir hatten bei einer Reihe von Standorten die Sorge, dass Edeka mit der Übernahme in den jeweiligen regionalen Märkten zu stark würde. Edeka musste deshalb auf rund 30 Prozent der geplanten Übernahmen verzichten.“
Ende 2020 hatte das Bundeskartellamt bereits den Erwerb von Real-Standorten durch Kaufland sowie durch Globus überprüft und bzgl. Kaufland ebenfalls nur unter Bedingungen freigegeben (siehe PM vom 22. Dezember 2020).
SCP, die von dem russischen Investmentunternehmen Sistema kontrolliert wird, hat die gesamten ehemals 276 Real-Standorte von der Metro erworben. Die Real-Standorte erzielten 2018/2019 einen Umsatz von ca. sieben Mrd. Euro.
Der Edeka-Verbund ist der führende Anbieter im deutschen Lebensmitteleinzelhandel (LEH). Er umfasst neben der Edeka-Zentrale den Discounter Netto Marken-Discount, die sieben Regionalgesellschaften mit Regiebetrieben sowie die neun regionalen Edeka-Genossenschaften angehörenden selbstständigen Einzelhändler. Edeka verfügt über ein deutschlandweites Vertriebsnetz mit ca. 11.200 Lebensmittelmärkten. Die Edeka-Gruppe erzielte 2019 einen Umsatz von 55,7 Mrd. Euro, wovon 51,7 Mrd. Euro auf den LEH entfielen. Das Bundeskartellamt sieht den gesamten Edeka-Verbund unter Einbeziehung der selbständigen Einzelhändler und der Regionalgesellschaften als wirtschaftliche Einheit und als verbundene Unternehmen an.
In Fusionskontrollverfahren im Bereich des LEH sind stets die wettbewerblichen Auswirkungen eines Vorhabens sowohl auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in den relevanten regionalen Märkten (Absatzseite) als auch auf die Lebensmittelhersteller und Lieferanten (Beschaffungsseite) sowie gegenüber konkurrierenden Handelsunternehmen zu bewerten.
Auf der Absatzseite hat das Bundeskartellamt die Wettbewerbsverhältnisse beim Verkauf von Lebensmitteln an die Verbraucherinnen und Verbraucher in den tatsächlichen regionalen Einzugsgebieten der hier relevanten 72 Real-Standorte analysiert. Das Amt hat anhand von Payback-Daten ermittelt, aus welchem Gebiet 90 Prozent aller Kunden des jeweiligen Real-Standortes kommen. Dieses Gebiet bildet den räumlich relevanten Markt des betroffenen Real-Standorts ab. Besonders vertiefte Analysen wurden für das sogenannte Kerngebiet angestellt, aus welchem zwei Drittel aller Kunden stammen. Neben SB Warenhäusern, Verbrauchermärkten und Supermärkten werden auch Bio-Supermärkte in den Markt einbezogen, nicht aber Fachgeschäfte wie Bäckereien oder Drogerien. Das Verbraucherverhalten wurde u.a. auch im Rahmen einer Verbraucherbefragung untersucht. Beträgt der gemeinsame Marktanteil der Edeka-Gruppe inklusive der Real-Standorte in einem regionalen Absatzmarkt 35-40 Prozent oder mehr wurde eine noch genauere Prüfung der Wettbewerbsverhältnisse vor Ort vorgenommen.
Das Bundeskartellamt hatte wettbewerbliche Bedenken in den regionalen Absatzmärkten von 27 dieser Standorte und sah hier eine drohende erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs durch den Zuerwerb der dortigen Real-Standorte durch die Edeka-Gruppe. Edeka kann deshalb 21 der 72 angemeldeten Real-Standorte nicht übernehmen. Für weitere sechs Standorte hat sich Edeka verpflichtet, nach dem Erwerb der Standorte Teilflächen für mindestens 10 Jahre an andere Unternehmen des LEH abzugeben bzw. Edeka hat verbindlich angekündigt, andere Standorte schließen zu wollen. Insgesamt verzichtet Edeka durch diese Zusagen auf ein Absatzvolumen von ca. 580 Mio. Euro.
Auf der Beschaffungsseite hatte das Bundeskartellamt ebenfalls wettbewerbliche Bedenken gegen das Erwerbsvorhaben von Edeka. Für die Hersteller von Lebensmitteln ist der LEH mit über 75 Prozent des Gesamtabsatzes der mit großem Abstand wichtigste Absatzkanal. Mehr als 85 Prozent dieses Anteiles entfallen wiederum auf die führenden vier Handelsketten (Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland und Aldi). Der gesamte Beschaffungsanteil von Real lag insgesamt bei unter 5 Prozent.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Edeka-Gruppe baut durch die Übernahme ihre starke Marktposition beim Einkauf von Lebensmitteln weiter aus. Die bedingte Freigabe des Vorhabens war möglich, weil sich die Verkäuferin SCP wie schon bei der Kaufland-Fusionsentscheidung auch in diesem Verfahren dazu verpflichtet hat, Real-Standorte mit einem Food-Beschaffungsvolumen von insgesamt mindestens 200 Mio. Euro an mittelständische LEH-Unternehmen zu veräußern. Dies entspricht einem Absatzvolumen der Supermärkte von ca. 430 Mio. Euro. Wir sorgen damit für eine Stärkung des Mittelstandes als wichtige Absatzalternative für die Hersteller und Lieferanten von Lebensmitteln in Deutschland.“
Nach dem Verlauf des Veräußerungsprozesses war nicht davon auszugehen, dass mittelständische Händler ohne die Einflussnahme des Bundeskartellamtes überhaupt Standorte hätten erwerben können. Die Zusage von SCP entspricht der Zusage aus dem Kaufland/Real-Verfahren – es werden also keine zusätzlichen 200 Mio. Food-Beschaffungsvolumen veräußert werden müssen. Die Freigabe der Übernahme von Edeka ist nun aber ebenfalls von der Erfüllung dieser Bedingung abhängig.
Trotz der hohen Konzentration des Beschaffungsmarktes muss bei der kartellrechtlichen Einordnung auch berücksichtigt werden, dass zwischen den vier führenden Handelsketten im Einkauf Wettbewerb besteht. Die Abgabeverpflichtung auf der Beschaffungsseite und die Zusage, 21 Standorte nicht zu übernehmen sowie bei sechs Standorten Teilflächen an Wettbewerber abzugeben bzw. Standorte zu schließen, sorgen dafür, dass der Zuwachs des Beschaffungsvolumens erheblich verringert wird.
Bei der Bewertung spielte auch eine Rolle, dass die Beschaffungsmärkte zwar immer noch stark national geprägt sind, die Ermittlungen aber auch Anhaltspunkte für eine Entwicklung hin zu grenzüberschreitenden Märkten, deutlich sichtbar bei Obst und Gemüse, gezeigt haben.
Die Namen der verschiedenen Standorte finden sich in der Anlage zu dieser PM (s.u.).
Von Edeka gegenüber Lieferanten im Zusammenhang mit der Real-Übernahme erhobene Konditionenforderungen hat Edeka gestoppt, nachdem das Bundeskartellamt Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Anzapfverbot eingeleitet hat. Gegen die Schwarz-Gruppe ermittelt das Bundeskartellamt ebenfalls bezüglich im Zusammenhang mit der Real-Übernahme erhobener Konditionenforderungen.