Erwerb der Maersk Container Industry durch die China International Marine Containers Group nach Bedenken des Bundeskartellamtes aufgegeben

26.08.2022

Die beteiligten Unternehmen haben die Anmeldung zum Erwerb der Maersk Container Industry (MCI) mit Sitz Tinglev, Dänemark, und Qingdao, China, durch die China International Marine Containers (Group) Co. Ltd. (CIMC), Shenzhen, China, zurückgenommen. Zuvor hatte das Bundeskartellamt nach Durchführung intensiver, weltweiter Ermittlungen den Unternehmen die erheblichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den Zusammenschluss ausführlich dargelegt. Beide Unternehmen sind in der Herstellung von Schiffscontainern tätig.

Die zur Containerschiffs-Reederei Maersk gehörenden Zielunternehmen sind auf die Herstellung von Kühlcontainern (reefer containers oder reefers), Kühlcontainerboxen (reefer boxes) und Kühlaggregaten (reefer units) spezialisiert und vertreiben ihre Produkte unter der Marke „Star Cool“ weltweit. In Dänemark befinden sich u.a. die Forschungsabteilungen von MCI, während die Produktion in China ansässig ist.

CIMC produziert und vertreibt weltweit neben anderen Containerarten (Trockenfracht-, Tank-, Spezialcontainern) ebenfalls Kühlcontainerboxen. Diese werden durch Hinzufügen von Kühlaggregaten, die von anderen Herstellern angeboten werden, als Kühlcontainer einsetzbar.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Unternehmen sind in einem sehr engen Marktumfeld tätig. Sowohl in der Herstellung von Kühlcontainerboxen als auch bei Kühlaggregaten sind weltweit jeweils nur vier Unternehmen tätig. Die China International Marine Containers Group ist auf diesem Milliardenmarkt bereits seit vielen Jahren die mit weitem Abstand führende Anbieterin von Kühlcontainerboxen. Durch die Übernahme der Maersk Container Industry hätte die China International Marine Containers Group diese starke Stellung weiter auf einen weltweiten Marktanteil von 60 bis 70 Prozent ausgebaut und darüber hinaus ihr Angebot um die zu den Boxen dazu gehörigen Kühlaggregate erweitert. Den Kunden, zum Beispiel aus der Container-Schifffahrt, wären nach dem Zusammenschluss keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten geblieben. Mit der Maersk Container Industry wäre eine wichtige Bezugsalternative entfallen. Wir haben mit dem US-amerikanischen Department of Justice kooperiert, dort war der Fall ebenfalls angemeldet.“

Die beiden verbleibenden Wettbewerber hätten nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes die mit dem Zusammenschluss einhergehende Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse nicht ausreichend kompensieren und die Verhaltensspielräume von CIMC nicht ausreichend kontrollieren können. Der ebenfalls chinesische Anbieter Guangdong Fuwa Engineering Group Co., Ltd. hat nur eine kleine Marktposition und verhältnismäßig geringe Produktionskapazitäten. Der vierte Anbieter, die chinesische Shanghai Universal Logistics Equipment Co., Ltd. (im Markt bekannt als DongFang) gehört zur COSCO-Gruppe, dem chinesischen Schifffahrts-Staatskonzern. Für die Kunden, die in der Container-Schifffahrt tätig sind, würde der Bezug bei DongFang bedeuten, sich in eine Abhängigkeit von dem starken und auf vielen nachgelagerten Ebenen breit aufgestellten Wettbewerber zu begeben. Zudem bestehen zwischen den beiden chinesischen Unternehmen CIMC und COSCO seit mehreren Jahrzehnten bis in die jüngste Vergangenheit gesellschaftsrechtliche und personelle Verbindungen, so dass von einem wirksamen Wettbewerb zwischen den beiden Unternehmen nicht unbedingt ausgegangen werden kann.

Mit dem Marktzutritt neuer Anbieter im Prognosezeitraum wäre nicht zu rechnen gewesen: Die Herstellung von Kühlcontainerboxen erfordert die Vorhaltung hoher Produktionskapazitäten, da die Nachfrage der Kunden (Containerschiff-Reedereien und Container-Leasinggesellschaften) im Zeitablauf stark schwankt und von hohen Auftragsvolumina in relativ kurzer Zeit geprägt ist. Zugleich ist für die Rentabilität ein Absatz großer Mengen Voraussetzung.

Im Laufe des Verfahrens haben die Beteiligten verschiedene Vorschläge zur strukturellen Änderung des Zusammenschlussvorhabens gemacht, um eine Freigabe mit Nebenbestimmungen zu erreichen. Diese waren aber aus Sicht des Bundeskartellamtes nicht geeignet, um die wettbewerblichen Bedenken vollständig zu beseitigen.

Die Prüfung durch das Bundeskartellamt erfolgte in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Wettbewerbsbehörde, dem Departement of Justice, bei der das Vorhaben ebenfalls zur Fusionskontrolle angemeldet war, nun dort aber ebenfalls zurückgenommen wurde.

Das Bundeskartellamt wird in Kürze auch einen Fallbericht zu diesem Verfahren veröffentlichen

English Version:

  • China International Marine Containers Group abandons its planned acquisition of Maersk Container Industry following concerns expressed by the Bundeskartellamt

  • B5-129/21