Rheinenergie darf strategische Verbindung mit Westenergie (E.ON) erst nach Verkauf wesentlicher Teile ihres Heizstromgeschäfts eingehen

30.09.2022

Das Bundeskartellamt hat heute die geplante strategische Verbindung zwischen der E.ON-Tochtergesellschaft Westenergie und Rheinenergie nach Änderungen am geplanten Zusammenschluss im Hauptprüfverfahren freigegeben. Rheinenergie muss wesentliche Teile ihres Heizstromgeschäftes an ein anderes Unternehmen veräußern.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die geplante strategische Verbindung zwischen Westenergie (E.ON) und Rheinenergie führt vor allem bei der Versorgung mit Heizstrom im Großraum Köln zu wettbewerblichen Problemen. Der Wegfall eines wesentlichen Wettbewerbers hätte die marktbeherrschende Stellung von Rheinenergie weiter verstärkt. Deshalb lassen wir den Zusammenschluss nur unter der Bedingung zu, dass wesentliche Teile des Heizstromgeschäfts der Rheinenergie auf einen Dritten übergehen. So schaffen wir die Voraussetzung, dass eine neue wesentliche Wettbewerbskraft entstehen kann. In der Gesamtabwägung sind diese wettbewerblichen Vorteile so gewichtig, dass sie unsere durchaus vorhandenen Bedenken, auch im Bereich E-Ladesäulen, überwiegen.“

Die strategische Verbindung zwischen Westenergie (E.ON) und Rheinenergie soll im Wesentlichen aus drei Teilen bestehen. Erstens stellen Rheinenergie und Westenergie ihre Stadtwerkebeteiligungen im Umland von Köln unter gemeinsame Kontrolle. Zweitens erhöht Westenergie und damit E.ON seine Beteiligung an Rheinenergie auf ca. 24 Prozent und erwirbt im Zuge dessen auch erstmals wettbewerblich erheblichen Einfluss auf Rheinenergie. Der dritte Teil des Transaktionsvorhabens, der Erwerb der bisher von Westenergie gehaltenen 20 Prozent-Beteiligung an den Stadtwerken Duisburg durch Rheinenergie, wurde bereits separat geprüft und freigegeben.

Nach den Ermittlungen des Amtes ergaben sich wettbewerbliche Probleme schwerpunktmäßig im Bereich Heizstrom. Ohne die Veräußerung wesentlicher Teile ihres Heizstromgeschäfts wäre die marktbeherrschende Stellung der Rheinenergie in und um Köln verstärkt worden. Auch beim Betrieb von E-Ladesäulen für Autos führt das Zusammenschlussvorhaben in vereinzelten Lokalmärkten innerhalb von Bergheim, Köln und Sankt Augustin zu einer kritischen Verstärkung der Marktstellung der Beteiligten. Hierbei handelt es sich aber um wenige lokal sehr eng umgrenzte Bereiche mit derzeit noch marginalen Umsätzen. Zudem wird sich dieser Markt auf Sicht sehr dynamisch entwickeln. Alle anderen betroffenen Märkte in Bereichen der Energieversorgung sind fusionskontrollrechtlich unbedenklich.

Die Freigabe des Bundeskartellamtes steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Rheinenergie einen wesentlichen Teil des Heizstromgeschäfts an einen einzigen Erwerber veräußert, einschließlich der für die Versorgung dieser Kunden im kommenden Jahre erforderlichen Großhandelsmengen. Der veräußerte Teil des Heizstromgeschäfts umfasst ca. 6.000 Heizstrom-Versorgungsverträge.

Zwar werden durch Abgabe des Heizstromgeschäfts nicht alle problematischen Märkte adressiert, aber die Schaffung einer neuen starken Wettbewerbskraft überwiegt deutlich den Wegfall der Wettbewerbsposition der Westenergie (E.ON) in der Region. Insoweit sind auch die wettbewerblichen Bedenken im Bereich E-Ladesäulen am Ende nicht durchgreifend. Im Rahmen der wettbewerblichen Würdigung hat das Amt auf die selten genutzte Abwägungsklausel zurückgegriffen (§ 36 Abs. 1 Nummer 1 GWB), wonach eine Fusion nicht zu untersagen ist, soweit durch sie Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen entstehen, die die Behinderung des Wettbewerbs überwiegen.

Weiterführende Informationen zum Schwerpunktbereich Heizstrom sind in einem ergänzendem Hintergrundpapier zusammengestellt.

Weiterführende Informationen zum Schwerpunktbereich Heizstrom

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English Version:

  • Rheinenergie can only establish strategic connection with Westenergie (E.ON) after selling large parts of its heating electricity business