Geldbußen wegen Absprachen bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten
15.02.2023
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp einer Mio. Euro gegen die vier Dortmunder Bauunternehmen Höhler GmbH & Co. KG, Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG und Stra-La Bau GmbH wegen Absprachen bei
Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten verhängt. Das Verfahren ging auf einen Kronzeugenantrag eines weiteren tatbeteiligten Unternehmens, der Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, zurück, dem in Anwendung der gesetzlichen Regelung das Bußgeld erlassen wurde.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Von den Absprachen waren mehrere Hundert Ausschreibungen der Stadt Dortmund im Bereich Straßenbauarbeiten in den Jahren 2012 bis 2018 mit einem Auftragsvolumen von insgesamt etwa 18 Millionen Euro betroffen. Die Bauunternehmer haben
sich die Aufträge gegenseitig zugeschanzt, indem sie bei persönlichen Treffen jeweils einen bestimmt haben, der den Zuschlag kriegen sollte, in dem er das relativ günstigste Angebot abgeben durfte. Die anderen legten sich mit ihren Angeboten darüber
.“
Die an den Absprachen beteiligten Unternehmen kamen – abhängig von der jeweiligen Ausschreibungslage – im Abstand weniger Wochen oder auch mehrerer Monate zu persönlichen Treffen zusammen, die wegen der Reiseleidenschaft eines der Kartellanten häufig unter dem Tarnnamen eines „Treffens in Afrika“ verabredet wurden. Dabei gingen sie die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Dortmund durch und klärten zunächst, wer von ihnen welche Ausschreibung vorliegen und wer daran Interesse hatte. Schließlich einigten sich die Unternehmensvertreter in der Regel schon während der Treffen darauf, wer bei den verschiedenen Ausschreibungen das jeweils günstigste Angebot abgeben sollte. Bei der Verteilung der Ausschreibungen kam es unter anderem auf die Art und den Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten sowie die Lage des Objektes und den im Vorfeld kalkulierten Preis an. Die Unternehmen
legten dann in der Runde fest, mit welchem Preis (bei Einzelverträgen) bzw. mit welchen Auf- und Abschlägen auf den von der Stadt Dortmund vorgegebenen Kostenanschlag (bei Zeitverträgen) das beste Angebot abgegeben werden sollte. Die übrigen Kartellbeteiligten legten sich über das preisbeste
Angebot.
Neben dem Kronzeugen haben auch die vier anderen Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Mit allen Unternehmen konnte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) erzielt werden. Die Bescheide sind inzwischen rechtskräftig.
Ein Fallbericht zu dem Verfahren mit den Inhalten nach § 53 Abs. 5 GWB findet sich hier.